Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Für alle Rechtsgeschäfte von Kater-Ring Spenge (Inh. Christian Schwiontek, Industriezentrum 75 a in 32139 Spenge) insbesondere solche über Lieferungen und Leistungen, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/Lieferanten gelten nur insoweit, als das Kater-Ring Spenge Ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Kunde stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau (gerade bzw. ebenes Gelände, Größe, usw.), sowie die Zufahrt mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen), möglich ist. Der Kunde bzw. Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Der Kunde trägt die Kosten für Wartezeiten, die durch mangelhafte Platzverhältnisse entstehen.
Der Mieter bzw. Veranstalter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter / Veranstalter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf- und Abbau eine Pauschale in Höhe von 100,- € netto pro Helfer fällig.
Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, z.B. bei Landschaftsschutzgebieten, Waldwegen oder Fußgängerzonen, obliegt dies dem Kunden. Bei Aufträgen mit Betreuung durch Personal von Kater-Ring Spenge stellt der Kunde kostenlose Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge / Anhänger am Auftragsort zur Verfügung.
Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen (z.B. GEMA, TÜV-Abnahme, Ordnungsamt) für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Kunden, der die Kosten dafür trägt. Dies gilt auch für die Feststellung der Eignung der Aufstellfläche der Geräte, einschließlich erforderlich werdender baustatischer Feststellungen.
Es kann im Bedarfsfall eine Verankerung mit Erdnägeln (Schrauben, Dübel, Schraubheringe, usw.) erforderlich sein. Der Kunde trägt die Kosten für Schäden durch die Verankerungen im Boden.
Bei allen aufblasbaren Spielgeräten und sonstigen elektrischen Geräten wird jeweils ein Stromanschluss (230 Volt / 16 A) benötigt, sofern nicht anders angegeben oder abgesprochen. Entstehende Anschlusskosten von Strom, Wasser, etc. trägt der Kunde bzw. Mieter.
Dem Personal von Kater-Ring Spenge werden pro Veranstaltungstag (6 Std.) eine Pause von 30 Minuten gewährt. Bei längeren Einsätzen werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert. In den Pausen stehen die gemieteten Geräte nicht zur Verfügung. Wenn der Kunde zu diesen Zeiten eigenes Personal einsetzt, gehen alle Pflichten, insbesondere die Haftung, auf den Kunden über.
Der Kunde hat bei der Nutzung der Geräte dafür zu sorgen, dass diese ab Windstärke 4-5, bei Windböen und bei starkem Regen nicht mehr genutzt werden dürfen. Insoweit ist bei aufblasbaren Geräten die Luft sofort abzulassen. Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden; eine Haftung von Kater-Ring Spenge ist ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Auf- und Abbau, Betrieb und Umgang mit den Geräten gemäß der mit den Geräten ausgehändigten Gebrauchsanweisung oder mündlich erteilten Einweisung. Er sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung der Geräte.
Der Kunde wird auf den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung hingewiesen.Kater-Ring Spenge übernimmt während der Vertragslaufzeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen keine Aufsichtspflicht. Der Kunde ist aufsichtspflichtig, unbeschadet der Übertragung solcher Pflichten auf Dritte.
Beschädigungen an Geräten sind bei Feststellung sofort bei Kater-Ring Spenge zu melden. Nach Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Geräte nicht mehr betrieben werden.
Nach dem Betrieb sind sämtliche Geräte oder Module zu reinigen, zu trocknen und sorgfältig zu verpacken, sofern dies nicht anders in der Auftragsbestätigung angegeben worden ist. Werden Mietgeräte nicht in Ihrer Verpackung eingepackt, sind viel zu groß zusammengelegt, nass und/oder verschmutzt, wird ein Aufpreis für den erhöhten Arbeitsaufwand von pauschal 60,- € zusätzlich berechnet.
Erfolgt die Rückgabe der Geräte nach Beendigung des Auftrages nicht oder verspätet, so haftet der Kunde für die Dauer der Vorenthaltung oder Ersatzbeschaffung durch Weiterentrichtung des entsprechenden Entgeltes. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere infolge von Unmöglichkeit oder Verzug der Weitervermietung sowie wegen entgangenen Gewinns, bleibt davon unberührt.
Die Kosten notwendiger Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der verursachende Kunde. Bei Selbstabholung – auch durch von ihm Beauftragte – trägt der Kunde das Transportrisiko und haftet insoweit in vollem Umfang für eine verspätete Rückgabe.
Angebote und Vertragsabschlüsse
Alle unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
Die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Anerkennung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Teillieferungen von Kater-Ring Spenge sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Bei Nichteinhaltung der Lieferzeiten kann der Käufer keinen Schadensersatz verlangen.
Die Aktionszeit der Attraktionen und die Einsatzzeit der Betreuung bzw. Aufsicht beträgt max. 6 Std. bei Tagesveranstaltungen (inkl. 30 min. Pause) - Sofern nichts anderes in der Auftragsbestätigung erwähnt ist.
Dem Personal wird vom Veranstalter Verpflegung während der Aktionszeit zur Verfügung gestellt.
Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich rein netto zzgl. ges. MwSt. und zzgl. Extraleistungen ab Lager in 32139 Spenge.
Es gelten die folgenden Zahlungsmöglichkeiten:
- Bar bei Lieferung oder Abholung am Veranstaltungstag
- per Vorkassenüberweisung binnen 7 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
- per Rechnung (Zahlungsziel wird dort explizit angegeben)Der Kunde kommt nach erfolgter Mahnung, spätestens nach 7 Tagen seit Leistungserbringung mit der Zahlung in Verzug.
Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen Kater-Ring Spenge Verzugszinsen in Höhe von 10 % zu.
Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt den Vertragsparteien vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir je Erinnerung / Mahnung Bearbeitungskosten in Höhe von 8,00.- €.Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Mietpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist ermächtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Im diesem Falle tritt der Käufer hinsichtlich der Ware, die mangels Zahlung noch im Eigentum des Verkäufers steht, die daraus resultierenden Forderungen oder Surrogate an den Verkäufer ab.
Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort fällig.
Kater-Ring Spenge ist berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
Mängel, Gewährleistung, Haftung
Bitte prüfen Sie unsere Waren / Fahrgeschäfte, Stände, etc. beim Empfang bzw. Lieferung auf Unversehrtheit. Bei Schäden wenden Sie sich bitte unverzüglich an Kater-Ring Spenge. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet vom Tage des Gefahrenüberganges an. Dabei wird vorausgesetzt, dass der empfangene Gegenstand nachweisbar in Folge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder seine Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss Kater-Ring Spenge sofort, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, angezeigt werden. Unterbleibt die Anzeige, entfällt jegliche Gewährleistung. Im Fall der Gewährleistung wird dem Käufer nach unserer Wahl und Prüfung eine Nachbesserung oder ein Ersatz zugesagt.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Mängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem
Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nicht bestimmungsgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.Nimmt der Besteller Veränderungen an dem Liefergegenstand, den Einbau von Zusatzeinrichtungen, die
Verbindung des Liefergegenstandes mit anderen Geräten oder Vorrichtungen oder eigene Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten durch eigene Mitarbeiter oder vom Lieferanten nicht autorisierte Dritte vor, entfällt jegliche Gewährleistung.Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten und bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch Kater-Ring Spenge stattfindet haftpflichtversichert.
Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden.
Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und Sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.
Rücktritt
Ein Rücktritt / Stornierung ist schriftlich zu erklären (vorzugsweise per E-Mail und mit anschließender Bestätigung seitens Kater-Ring Spenge).
Bis 30 Tage vor der Veranstaltung ist das stornieren kostenfrei.
Wird der Rücktritt danach mitgeteilt, werden:
8 - 29 Tage vor der Veranstaltung werden 25 % der Vertragssumme,
4 - 7 Tage vor der Veranstaltung werden 50 % der Vertragssumme,
1-3 Tag/e vor der Veranstaltung werden 75 % der Vertragssumme
in Rechnung gestellt.
Wird am selben Tag der Veranstaltung abgesagt, werden 100% der Vertragssumme in Rechnung gestellt.
Unser Unternehmen ist natürlich gerne bereit über alles zu sprechen, um eine gute Lösung für beide Seiten zu finden.
Schlussbestimmung
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen unverändert. Die unwirksame Regelung ist durch eine andere, gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.
Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.